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Susanne Braun will wieder arbeiten. Der kleine Niklas ist mittlerweile 13 Monate alt. Die erfahrene Bürokauffrau will weiter ihr eigenes Einkommen sichern und beruflich am Ball bleiben "Wenn man in meinem Job länger pausiert, verpasst man einfach zu viele Entwicklungen." Gleichzeitig möchte Niklas Vater, Angestellter in einem mittelständischen Betrieb, gerne mehr Zeit aktiv mit seinem Sohn verbringen und ihn nicht nur abends nach der Arbeit schlafend in seinem Bettchen bewundern.
In der Regel dürfte die Umsetzung des Wunsches der Frau kein Problem sein, weiß Martina Josten, Projektleiterin bei ZeitZeichen, der Informationsstelle "Innovative Arbeitszeitmodelle" in Trier. "Während der Elternzeit besteht ein gesetzlicher Anspruch auf einen Teilzeitarbeitsplatz, wenn die Arbeitszeit nicht mehr als 30 Stunden die Woche beträgt." Allerdings gibt es einige Voraussetzungen. So muss der Betrieb unter anderem mehr als 15 Arbeitnehmende beschäftigen und das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestehen. "Bei Angestellten in einer größeren Agentur könnten sogar Telearbeit bzw. alternierende Telearbeit gangbare Wege sein."
Der Wunsch nach einer Teilzeitregelung seitens des Vaters hänge dagegen von der Absprache mit dem Arbeitgeber ab. Markus will seine Arbeitszeit um einen Tag pro Woche reduzieren, einen "Vatertag", wie er ihn nennt. "Bei öffentlichen Arbeitgebern haben Männer deutlich weniger Probleme mit Teilzeitwünschen als in der privaten Wirtschaft", berichtet Josten. In Deutschland gelte ein Teilzeitjob für Männer - anders als in Skandinavien beispielsweise - für viele immer noch als "Karrierekiller".
Dabei gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Arbeitszeit auf die jeweilige Lebenssituation anzupassen. Auch wenn die "Klassiker" unter den flexiblen Arbeitszeitmodellen wie flexible Wochenarbeitszeiten oder klassische Gleitzeit mit Kernarbeitszeit nach wie vor am häufigsten genutzt werden, kommen Modelle wie Telearbeit, Arbeitszeitkonten oder auch qualifizierte Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit immer mehr zum Einsatz.
Eine Kombination verschiedener Modelle kennt Projektleiterin Josten durch einen Fall in einem Familieunternehmen aus Rheinland-Pfalz im produzierenden Gewerbe mit rund 100 Beschäftigten, das in den vergangenen Jahren verstärkt zu einer flexiblen und familienfreundlichen Arbeitszeitgestaltung übergegangen ist. Ein US-amerikanischer Beschäftigter wollte schwer erkrankte Familienangehörige in seiner Heimat für einen absehbaren Zeitraum unterstützen. "Bei starren Arbeitszeiten hätte dies eine unbezahlte Freistellung, im schlimmsten Fall die zeitweise Aufgabe des Berufs zur Folge gehabt", weiß Josten. Mit Hilfe eines Arbeitszeitkontos konnte er hingegen angehäuftes "Zeitguthaben" abbauen und "Zeitschulden" im überschaubaren Rahmen aufbauen. Durch Arbeitszeitfestlegung im Team konnte für den Mitarbeiter eine Vertretungslösung gefunden werden. "Dieses Beispiel zeigt", so Josten, "dass es gerade im Fall der kleinen und mittleren Unternehmen auf die Einstellung des Arbeitgebers und der Kolleginnen und Kollegen ankommt - ohne die Unterstützung im Team geht nichts, mit Unterstützung fast alles."
Ein konkretes Problem wie die bevorstehende Elternzeit einer schwangeren Mitarbeiterin oder ein plötzlicher Pflegefall in der Familie eines Kollegen ist häufig der Auslöser für ein Umdenken in den Betrieben. Denn gerade für kleine und mittelständische Unternehmen würde der endgültige Verlust eines Mitarbeiters nicht selten auch einen schweren Verlust an Know-how und Mehrkosten durch die Einarbeitung von Ersatzpersonal bedeuten.
"ZeitZeichen" bietet hier Hilfestellung. Die Informationsstelle für innovative Arbeitszeitmodelle zeigt Wege der individuellen Gestaltung von Arbeitszeit in unterschiedlichen Lebenslagen, gibt Informationen bei Überlegungen zu neuen Arbeitszeitmodellen und stellt Möglichkeiten zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar - und das für Frauen und Männer. Dabei engagiert sich "ZeitZeichen" immer für eine maßgeschneiderte Lösung. Patentlösungen gibt es nicht, denn die Probleme sind immer anders geartet."
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