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Emma krabbelt brabbelnd über den Fußboden und versucht, einen Ball einzufangen, den ihre Mutter Barbara zu ihr gekullert hat. Emma ist zehn Monate alt und wenn ihre Mutter demnächst wieder arbeiten geht, wird Emma die Kinderkrippe „Bullerbü“ besuchen. Die Großeltern finden das alles andere als glücklich. Sie befürchten, dass die Eltern-Bindung von Emma und folglich ihre emotionale Entwicklung leiden werde, wenn sie zu früh in „fremde Hände“ kommt. Die Forschung bestätigt das nicht, im Gegenteil zeigt sie, dass auch Kleinkinder unterschiedlich intensive Beziehungen zu anderen Menschen unterhalten können, ohne dass es ihre emotionale Stabilität beeinträchtigt. Voraussetzung: eine sichere Eltern-Kind-Bindung und eine qualitativ hochwertige Betreuung, die auf die Bedürfnisse von unter Dreijährigen eingerichtet ist.
Wer eine Betreuung für sein unter dreijähriges Kind sucht, hat in Rheinland-Pfalz in der Regel zwei Möglichkeiten: In der Kindergrippe werden acht bis zehn Kinder ab dem Alter von acht Wochen von zwei pädagogischen Fachkräften betreut. Daneben gibt es die Tagespflege, also die Kinderbetreuung durch Tagesmütter oder –väter, die entweder im Haushalt der Tagespflegeperson oder im Haushalt der Eltern stattfindet. Die „klassische“ Form der Kinderbetreuung, der Kindergarten, nimmt insbesondere Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt auf. Außerdem gibt es auch integrative Kindergärten, die von Drei- bis Sechsjährigen behinderten und nichtbehinderten Kindern besucht werden.
Adressen von Kinderkrippen und –gärten sowie Tagesmüttern und –vätern gibt es beim Jugendamt und im Internet. Nachdem sich Eltern einen Überblick über das Betreuungsangebot vor Ort verschafft haben, sollten sie die Alternativen kritisch prüfen und wichtige Fragen beim Besuch der Einrichtung und im Gespräch mit den Erzieherinnen und Erziehern klären:
Bei der Auswahl der Betreuungseinrichtung für Kleinkinder unter drei Jahren sollten Eltern darüber hinaus beachten:
Der Übergang von der Familien- zur Fremdbetreuung bedeutet für Kinder viele Veränderungen. Deshalb ist eine behutsame Eingewöhnungsphase wichtig. In dieser Zeit kann das Kind in Anwesenheit eines Elternteils eine Beziehung zur neuen Betreuungsperson aufbauen und die neue Umgebung kennen lernen. Die Eingewöhnung dauert in der Regel etwa zehn Tagen, manchmal auch drei Wochen. Das Tempo sollte das Kind bestimmen. In den ersten Tagen bleibt ein Elternteil jeweils für eine oder zwei Stunden mit dem Kind in der Krippe oder bei der Tagesmutter. Nach ein paar Tagen erfolgt die erste Trennung, das heißt Mutter oder Vater verabschiedet sich und verlässt für kurze Zeit den Raum. Die Trennungszeit wird dann von Tag zu Tag ausgeweitet. Die Eingewöhnung ist abgeschlossen, wenn sich das Kind ohne Probleme von der neuen Betreuungsperson trösten lässt.
Links:
Landeselternausschuss der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz
Jugendämter in Rheinland-Pfalz (pdf 100 kB)
Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz (pdf, 312 kb)
Bertelsmann-Stiftung: Checkliste Kita-Platz für unter Dreijährige (pdf, 1 MB)
Bertelsmann-Stiftung: Checkliste Kita-Platz (pdf, 800 kb)