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Erziehungsfragen - Hilfe finden und annehmen

Max (14) hat seit einem Jahr ziemliche Probleme in der Schule. Seine Eltern sind deshalb sehr besorgt, kommen aber nicht richtig an ihren Sohn heran. Zuhause zieht sich Max häufig in sein Zimmer zurück hört Musik oder spielt am Computer: Die Gesprächsversuche seiner Eltern blockt er ab. Oder Ilka und Peter S.: Sie haben oft heftige Auseinandersetzungen über Erziehungsfragen, weil Ilka S. der Ansicht ist, dass ihr Mann die Kinder Frederik (4) und Pia (7) zu sehr verwöhnt und kaum Grenzen setzt. Ilka S. macht ihren Mann deshalb dafür verantwortlich, dass vor allem Pia ziemlich „aufmüpfig“ ist, sich von ihr nichts sagen lässt und sich eher ihrem Vater zuwendet.

Schlechte Schulleistungen über einen längeren Zeitraum, extreme Uneinigkeit zwischen den Eltern über die gemeinsame Erziehung, Entwicklungsverzögerungen des Kindes, Schlaf- oder Essstörungen, familiäre Belastungen durch Arbeitslosigkeit oder schwerwiegende Partnerschaftsprobleme oder einfach das Gefühl, den Anforderungen der Erziehung oder der momentanen Familiensituation nicht gewachsen zu sein – in diesen und anderen Fällen bieten Erziehungs- und Familienberatungsstellen wertvolle, kompetente Hilfe. Beratungsstellen, an die sich Eltern wenden können, gibt es in jeder Stadt, sie werden entweder von Kommunen oder von freien Trägern geführt, beispielsweise den Kirchen oder Wohlfahrtsverbänden. Auch das Jugendamt stellt in schwierigen Situationen Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung.

Erziehungs- und Familienberatung, also die erforderlichen Gespräche, Untersuchungen und therapeutischen Angebote sind kostenlos. Laut Kinder- und Jugendhilfegesetz haben Eltern darauf einen Rechtsanspruch. Eltern haben außerdem das Recht, eine Beratungsstelle ihrer Wahl in Anspruch zu nehmen. Um einen Gesprächstermin zu vereinbaren, genügt in der Regel ein Anruf in der Beratungsstelle, für die Sie sich entschieden haben. Manche Beratungsstellen bieten auch eine offene Sprechstunde für ein erstes Informationsgespräch an. 

In der Regel werden die Eltern oder auch die ganze Familie dann zu einem Erstgespräch eingeladen, damit die Beraterin oder der Berater die Probleme kennenlernen und erste Lösungswege aufzuzeigen kann. So auch in der Beratungsstelle des Bistums Trier: „Im ersten Gespräch geht es um die Auftragsklärung und Zielplanung. Das heißt, wir besprechen, wo das Problem liegt, was wir als Beratungsstelle mit den Eltern tun können und wohin das führen sollte“, erklärt Dr. Gerd Jager, Leiter der Beratungsstelle. 

Je nach Problemlage kann sich an das Erstgespräch zum Beispiel eine psychologische Untersuchung des Kindes anschließen oder es kommt zu einer Beratung der Eltern oder der ganzen Familie. „Der Zeitrahmen ist sehr unterschiedlich und hängt vom Einzelfall ab. Manchmal reicht ein Gespräch, bei dem bestimmte Fragestellungen erarbeitet und Lösungsansätze besprochen werden. Das kann sich aber auch über Jahre ziehen.  

Entsprechend fließend sind die Übergänge zwischen Beratung und Therapie, das lässt sich oft nicht voneinander abgrenzen“, so Jager. Auch das so genannte „Setting“ – also ob die Eltern alleine kommen, das Kind alleine kommt oder die ganze Familie anwesend ist – hänge vom Einzelfall ab: „Es wird individuell abgesprochen, was sinnvoll ist.“ 

Die Gespräche sind grundsätzlich vertraulich, das heißt die Beraterinnen und Berater unterliegen der Schweigepflicht. „Wenn beispielsweise Jugendliche alleine kommen oder nur ein Elternteil, erfährt das niemand gegen den Willen der Ratsuchenden. Wir würden dann aber daran arbeiten, die anderen Familienmitglieder mit einzubeziehen - wenn uns das sinnvoll erscheint. Das ist aber keine Voraussetzung“, berichtet Jager. 

Auch andere Einrichtungen, die ebenfalls mit der Problemlage zu tun haben, wie Schule, Kindergarten oder Jugendamt, erfahren nur mit Einwilligung der Betroffenen vom Inhalt der Beratung. Mit einer Ausnahme: Wenn der Verdacht besteht, dass das Kindeswohl gefährdet ist. Dann, so Jager, müsse die Beratungsstelle entscheiden, wie sie vorgeht - ob sie das vielleicht erst mal nur gegenüber den Eltern thematisiert und noch nicht sofort dem Jugendamt meldet. „In diesem Fall würde mit den Eltern eine verbindliche Vereinbarung getroffen, wie das Kindeswohl auf Dauer gesichert werden kann“, betont er.

Linktipps: 

www.bke.de 
Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) ist der Fachverband der Erziehungs- und Familienberatung in Deutschland, der unter anderem professionelle, kostenlose Beratung über das Internet anbietet – für Eltern und Jugendliche. Außerdem gibt es auf der Website eine Postleitzahlensuche nach örtlichen Beratungsstellen. 

www.elterntelefon.org 
Das Elterntelefon des Vereins „Nummer gegen Kummer e.V.“ ist ein bundesweites telefonisches Gesprächs-, Beratungs- und Informationsangebot bei Problem und Fragen der Kindererziehung.

www.ane.de 
Der Arbeitskreis Neue Erziehung e.V. (ANE) unterstützt seit über 60 Jahren Eltern in der Kindererziehung, unter anderem mit „Elternbriefen“.

Literaturtipps:

Annelie Conrad- Ladwein, Dorothee Lappehsen-Lengler, Theresia Wagner : Liebevoll und kompetent - Die Erziehungsbasics für Eltern, Herder 2009, 160 Seiten, ISBN 978-3-451-29932-2, 14,95 Euro. 

Jan-Uwe Rogge : Der Große Erziehungsberater, Rohwolt 2005, 432 Seiten, ISBN: 978-3-499-61621-1, 9,95 Euro.

Sigrid Tschöpe-Scheffler: Elternkurse auf dem Prüfstand. Wie Erziehung wieder Freude macht, Leske und Budrich 2003, 278 Seiten, ISBN: 978-3-8100-3692-6, 22, 90 Euro

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