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Sandra Helms ist Referatsleiterin im Büro für Suchtprävention der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz (LZG)
Im September 2007 ist ein geändertes Jugendschutzgesetz in Kraft getreten. Was sind die wesentlichen Neuerungen?
Die zentrale Veränderung aus Sicht der Suchtprävention ist, dass nach dem neuen Jugendschutzgesetz Tabakwaren nur noch an Jugendliche ab 18 Jahren abgegeben werden dürfen und das sie auch erst ab 18 Jahren in der Öffentlichkeit rauchen dürfen. Bisher war beides schon ab 16 Jahren erlaubt. Der Hintergrund dieser neuen Regelung sind Untersuchungen, die deutlich belegen: Je später jemand anfängt zu rauchen, desto unwahrscheinlicher ist die Entwicklung einer langfristigen Sucht.
Für Zigarettenautomaten gilt allerdings eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2009. Bis dahin können - wie bisher - Jugendliche ab 16 Jahren am Automaten Zigaretten ziehen. Diese Übergangsregelung ist für die Umsetzung des Gesetzes in der Praxis mehr als unglücklich.
Im Februar tritt außerdem das rheinland-pfälzische Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Was ändert sich dadurch - vor allem für Kinder und Jugendliche?
Das Nichtraucherschutzgesetz untersagt das Rauchen an vielen öffentlichen Orten, zum Beispiel Schulen, Gaststätten und Discotheken. Es richtet sich an Volljährige, denn Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Rauchen in der Öffentlichkeit ja sowieso durch das Jugendschutzgesetz verboten. Für junge Erwachsene ab 18 Jahren bedeutet das unter anderem, dass es in Schulen und Berufsschulen keine Raucherecken mehr geben darf.
Das Nichtraucherschutzgesetz soll vor den Folgen des Passivrauchens schützen. Laut einer Studie der Universität Münster und der Universität Heidelberg sterben in Deutschland jährlich 3.300 Menschen am Passivrauchen und es gibt Indizien dafür, dass in Ländern, in denen ein Rauchverbot gilt, die Todesfälle durch einen Schlaganfall oder Herzinfarkt abnehmen.
Was ändert sich durch die Gesetzesänderungen für die Eltern?
Die Erziehungsverantwortung für Kinder und Jugendliche liegt grundsätzlich bei den Eltern. Daran ändern die Neuerungen des Gesetzes nichts. Es macht aber noch mal deutlich, dass die Eltern in der Verantwortung bleiben, bis ihre Kinder 18 Jahre alt sind. Beim Rauchen können sich Eltern beispielsweise nicht mehr damit herausreden, dass ihre jugendlichen Kinder rauchen dürften.
Die Gesetzänderung ist auch eine Gelegenheit, darüber nachzudenken, wie Eltern zuhause zum Beispiel mit dem Rauchen umgehen. Die Idee, die dahinter steht - nämlich Kinder und Jugendliche vor dem Rauchen und Passivrauchen zu schützen - ist sehr empfehlenswert. Denn Kinder sind vor allem zuhause dem Rauchen ausgesetzt.
Bereits heute erleben wir eine sehr hohe Sensibilität von Eltern in Fragen des Jugendschutzes, die vor der Gesetzesänderung nicht zu spüren war. Überlegungen wie lange Kinder ausgehen oder welche Getränke sie zu sich nehmen dürfen, stehen auch im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion über das Jugendschutzgesetz - obwohl diese Regelungen gar nicht geändert wurden.
Wer wird bei Verstößen haftbar gemacht?
Bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz können Veranstalter und Gewerbetreibende rechtlich belangt werden. Aber auch Lehrkräfte oder Mitarbeiter der Jugendarbeit können zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie ein Verhalten herbeiführen oder fördern, das laut Jugendschutzgesetz verboten ist.
Für Eltern schafft das Jugendschutzgesetz Leitlinien. Es wird ein Rahmen für Erziehung geschaffen, um Eltern zu unterstützen. Wie lange sich Kinder und Jugendliche alleine draußen aufhalten dürfen oder wann sie Alkohol trinken dürfen, sind alles Fragen, die in der Erziehung auftauchen. Das Jugendschutzgesetz hilft Eltern zu entscheiden, was sinnvoll ist und was nicht.
Wenn Eltern bei der Erziehung unsicher sind oder große Konflikte mit ihren Kindern haben, finden sie bei den Jugendämtern sowie den Suchtberatungs- und Erziehungsberatungsstellen Ansprechpartner und Informationen. Es gibt von der LZG beispielsweise die Reihe "Elterninfos" zu den Themen Alkopops, Shisha-Rauchen oder Kinder und Medien. Der Elternkurs "Hilfe, mein Kind pubertiert", der Eltern in den Gesprächen mit ihren Kindern unterstützt, wird landesweit angeboten. Die Termine sind auf der Homepage der LZG zu finden.
Bezug der Elterninfos:
http://www.lzg-rlp.de/lzg-shop/html/info.html
Termine der LZG:
http://www.lzg-rlp.de/html/veranstaltungen.html