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Jede Untersuchung ist wichtig!

In Deutschland hat jedes Kind bis zum 14. Lebensjahr Anspruch auf zehn kostenlose Früherkennungsuntersuchungen (U1 bis U9 und J1). Sie sind nicht verpflichtend, aber sehr wichtig, damit ein Kind von Anfang an die besten Entwicklungschancen hat.
In den ersten beiden Lebensjahren ihres Kindes nutzen fast alle Eltern die U-Untersuchungen. Doch dann sinken die Teilnahmezahlen - insbesondere bei Kindern aus sozial schwachen Elternhäusern und Kindern mit Migrationshintergrund.
Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gehen nur 63 Prozent der Kinder zur U8 und U9. Dabei sind diese beiden Untersuchungen angesichts des bevorstehenden Schuleintritts sehr wichtig.

Damit künftig möglichst alle Kinder in Rheinland-Pfalz die Früherkennungsuntersuchungen nutzen, werden alle Familien dazu eingeladen. So sieht es das gerade verabschiedete rheinland-pfälzische Kinderschutzgesetz vor. Denn je früher Krankheiten oder Entwicklungsstörungen erkannt werden, desto besser können schwerwiegende Folgen verhindert oder gemildert werden. Die Untersuchungen bieten zudem Ärzten die Möglichkeit, mit Eltern bestimmte medizinische Fragen wie Impfungen anzusprechen, und Eltern können mit dem Arzt über Sorgen oder Probleme im Alltag mit ihrem Kind reden.

Die Untersuchungsergebnisse werden in einem gelben Heft festgehalten, das alle Eltern nach der Geburt ihres Kindes erhalten. Bei allen Untersuchungen wird das Kind gewogen, Körperlänge und Kopfumfang gemessen, der Arzt überprüft den allgemeinen Gesundheitszustand sowie das Hör- und Sehvermögen und erkundigt sich nach dem Verhalten des Kindes. Darüber hinaus haben die Untersuchungen jeweils bestimmte Schwerpunkte:

U1: Unmittelbar nach der Geburt
Arzt oder Hebamme kontrollieren, ob das Kind die Geburt ohne Verletzungen überstanden hat und in welchem Gesundheitszustand es sich befindet. Herz und Lunge werden abgehorcht, die Haut-Durchblutung untersucht, Muskelspannung und angeborene Reflexe überprüft. Außerdem erhält das Neugeborene Vitamin-K-Tropfen zur Vorbeugung gefährlicher innerer Blutungen. Zwischen der 36. und 72. Lebensstunde wird dem Kind ein kleiner Blutstropfen entnommen, um es auf Stoffwechselerkrankungen und Hormonstörungen zu untersuchen.

U2: Drei bis zehn Tage nach der Geburt
Bei der "Neugeborenen-Basisuntersuchung" werden die Organe, Geschlechtsteile, Funktionstüchtigkeit des Hüftgelenks, Haut und Knochen, Verdauungstätigkeit und Reflexe des Nervensystems überprüft. Das Kind erhält erneut Vitamin-K-Tropfen und der Kinderarzt verschreibt zur Rachitis-Vorbeugung Vitamin D-Tabletten, die in der Regel auch Fluorid zur Zahnhärtung enthalten.

U3: Vierte bis sechste Lebenswoche
Der Arzt kontrolliert, ob sich das Neugeborene altersgerecht entwickelt hat, überprüft die Körperfunktionen und die angeborenen Reflexe. Per Ultraschall wird untersucht, ob eine Fehlstellung im Hüftgelenk vorliegt, die behandelt werden muss. Das Kind erhält nochmals Vitamin-K-Tropfen. Der Arzt erkundigt sich nach dem allgemeinen Verhalten des Kindes, nach Problemen oder Auffälligkeiten beim Trinken, der Verdauung oder beim Schlafen.

U4: Dritter bis vierter Lebensmonat
Neben einer gründlichen Untersuchung von Organen und Geschlechtsteilen überprüft der Arzt, ob die Knochenlücke (Fontanelle) am Kopf des Kindes ausreichend groß ist, damit der Schädel problemlos wachsen kann. Mit verschiedenen Tests werden die Beweglichkeit und das Reaktionsvermögen des Säuglings untersucht. In der Regel beginnen mit der U4 auch die Schutzimpfungen.

U5: Sechster und siebter Lebensmonat
Jetzt geht es vor allem um die Beweglichkeit und Körperbeherrschung: Das Kind sollte sich beispielsweise in Bauchlage auf seinen Armen abstützen, in Sitzposition sein Köpfchen gut halten und gezielt nach Gegenständen greifen können.

U6: Zehnter bis zwölfter Lebensmonat
Die Schwerpunkte der "Einjahres-Untersuchung" liegen auf der Beweglichkeitskontrolle und der Sprache. Der Arzt überprüft, ob das Kind schon frei sitzen, robben und krabbeln, vielleicht schon alleine stehen und erste Worte wie "Mama" und "Papa" sagen kann.

U7: 21. bis 24. Lebensmonat
Bei der "Zweijahres-Untersuchung" achtet der Arzt insbesondere auf die motorische und geistige Entwicklung: Kann das Kind sicher laufen und ist es in der Lage, Zwei-Wort Sätze zu bilden, bekannte Gegenstände zu benennen und einfache Aufforderungen verstehen? Das Kleinkind sollte die so genannte "10-Wort-Schwelle" erreicht haben, das heißt mindestens zehn Wörter verstehen und sagen können.

U8: Dreieinhalb bis vier Jahre
Hier geht es vor allem um Sprachentwicklung, Beweglichkeit und Geschicklichkeit (zum Beispiel Stehen auf einem Bein), soziales Verhalten, den Grad der Selbstständigkeit und die Kontaktfähigkeit des Kindes. Bei der U8 werden außerdem Blutdruck gemessen und Urin untersucht.

U9: Fünf bis fünfeinhalb Jahre
Es finden die gleichen Untersuchungen wie bei der U8 statt, der Impfschutz wird überprüft und der Kinderarzt gibt eine erste Einschätzung ab, wann das Kind schulreif ist. Die U9 hat wegen des nahenden Schulbeginns eine besondere Bedeutung. Sollten sich Auffälligkeiten zeigen, zum Beispiel beim Sprechen, kann durch gezielte Fördermaßnahmen jetzt noch vieles vor Schuleintritt aufgeholt werden.

J1: Zwölf bis 14 Jahre
Im Rahmen dieser Vorsorge wird der Jugendliche von Kopf bis Fuß untersucht, Impfstatus, Blut und Harn überprüft. Außerdem kontrolliert der Arzt, ob die pubertären Entwicklungsstadien zeitgerecht erreicht wurden. Auch auf eventuelle Hautprobleme oder Essstörungen wird eingegangen. Fragen über Sexualität, Drogenmissbrauch und Rauchen sowie Probleme mit der Familie, in der Schule oder im Freundeskreis können besprochen werden. Deshalb kann es sinnvoll sein, dass Jugendliche den Termin ohne ihre Eltern wahrnehmen.

Darüber hinaus gibt es noch vier zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, die von Kinder- und Jugendärzten als sinnvoll empfohlen, aber noch nicht von allen Krankenkassen bezahlt werden:

U7A: Drei Jahre
Die Untersuchung schließt eine Lücke zwischen der U7 und U8 und trägt dazu bei, allergische Erkrankungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn- und Kieferanomalien rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln.

U10: Sieben bis acht Jahre
Zusammen mit der U11 soll die U10 die große Lücke zwischen der U9 mit etwa fünf Jahren und der J1 im Alter von zwölf bis 14 Jahren schließen. Schwerpunkte sind das Erkennen und die Therapieeinleitung von beispielsweise Lese-Rechtschreib-Rechen-Schwäche, Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen wie ADHS (Hyperaktivität), die häufig nach dem Schuleintritt deutlich werden.

U11: Neun bis zehn Jahre
Auch bei dieser Untersuchung geht es um das Erkennen von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen. Auch Zähne und Kiefer werden kontrolliert. Je nach Bedarf thematisiert der Arzt auch das Medienverhalten der Kinder, den Umgang mit Suchtmitteln, sportliche Betätigung und gesundheitsbewusstes Verhalten.

J2: 16 bis 18 Jahre
Die J2 bietet Jugendlichen auch nach der J1 eine Möglichkeit zum Gesundheits-Check-Up. Zu den Schwerpunkten gehört das Erkennen und - wenn nötig - die Behandlung von Haltungs-, Pubertäts- und Sexualitätsstörungen.

Diese vier zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen werden allerdings nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Sie sind aber ebenso wie die gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen (U1 bis U9, J1) von der Praxisgebühr ausgenommen. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen grundsätzlich keine Praxisgebühr zahlen und sind auch von der Zuzahlung bei Rezepten befreit.


Weitere Informationen:

Rede Familienministerin Malu Dreyer zur Verabschiedung des
Kinderschutzgesetzes in Rheinland-Pfalz 80Kb.pdf

Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte
www.kinderaerzteimnetz.de

Online-Portal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Förderung einer gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
www.kindergesundheit-info.de
 
Gesund groß werden, Eltern-Ordner der BZgA, Bestellung und als pdf's
http://www.bzga.de/botmed_11130000.html

Aktion der BZgA zur Erhöhung der Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen: www.ich-geh-zur-u.de

Auf den Anfang kommt es an - Ein Kurs für junge Eltern, Informationen und download pdf.
http://www.vivafamilia.de/Saeule_I/Basiskompetenzen_durch_Elternkurse.htm

Der Elternkurs kann in Buchform (mit einer CD) über die LZG bezogen werden zum Preis von EUR 15.90 (einschließlich Versand):
Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Hölderlinstraße 8
55131 Mainz
http://www.lzg-rlp.de/lzg-shop/html/kinder_jugendliche.html

Zum Interview: Alle Untersuchungen wahrnehmen ....