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Interview: Ein Weg aus dem Teufelskreis

Werner Sanio arbeitet als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Schuldnerfachberatungszentrum (SFZ) Mainz an der Universität Mainz.

Was passiert, wenn man Rechnungen dauerhaft nicht bezahlt? Wie verhalten sich die Gläubiger?
Zunächst schicken Gläubiger eine Aufforderung zur Zahlung, die schriftliche Mahnung. Wird selbst nach mehrmaliger Mahnung nicht gezahlt, bedienen sich viele Gläubiger zur Eintreibung ihrer Forderungen fremder Hilfe, beispielsweise von so genannten Inkassounternehmen. Wird auf die schriftliche Mahnung immer noch nicht reagiert bzw. ein gesetzter Zahlungstermin nicht eingehalten, können Gläubiger einen Mahnbescheid beantragen. Den Mahnbescheid erlässt das für den Wohnsitz bzw. Geschäftssitz des Gläubigers zuständige Amtsgericht. Das Gericht prüft aber weder Inhalt noch Richtigkeit der Gläubigerangaben! Der Mahnbescheid ist eine Aufforderung, der Gläubigerseite eine bestimmte Geldsumme zu zahlen oder dem Anspruch ganz oder teilweise zu widersprechen.

Ab wann wird es kritisch?
Soweit kein Widerspruch erhoben wird, wird die Situation jetzt langsam kritisch. Nach dem Mahnbescheid erlässt das Gericht auf Antrag der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid. Dieser ermöglicht, die Forderung zwangsweise etwa mit Hilfe von Gerichtsvollziehern oder durch Lohnpfändung einzufordern. Der Vollstreckungsbescheid wirkt also wie ein Gerichtsurteil und wird ebenfalls durch die Post oder durch Gerichtsvollzieher zugestellt. Erst ein Vollstreckungsbescheid, gegen den kein fristgemäßer Einspruch eingelegt wird, wird rechtskräftig. Als Vollstreckungstitel schreibt er jetzt amtlich fest, dass dem Gläubiger dieser Anspruch zusteht. Die häufigsten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind die Sachpfändung, die eidesstattliche Versicherung, früher auch Offenbarungseid genannt, und die Forderungspfändung mit Zugriff auf Lohn oder Gehalt, Sozialleistungen, Bankguthaben, Kontogutschrift usw.

Wie kann eine Schuldnerberatung helfen?
Die Experten verschaffen sich zunächst einen Überblick über die finanzielle Lage der Betroffenen. Dazu müssen alle relevanten Unterlagen mitgebracht werden, z.B. Lohnbescheinigungen, Schuldenliste, Mahnungen, Pfändungsbescheide. Die Berater überprüfen dann, ob die Forderungen von Gläubigern überhaupt rechtens sind. Liegt z.B. bei einem Kreditvertrag eine Sittenwidrigkeit vor, können sie die Ratsuchenden bei der Einleitung rechtlicher Schritte gegen den Gläubiger unterstützen. Sind die Forderungen dagegen berechtigt, verhandeln sie mit den Gläubigern, um realistische Rückzahlungsmöglichkeiten zu finden.
Liegen schon Zwangsvollstreckungen, Zwangsräumungen usw. vor, prüfen die Schuldnerberater, ob dagegen Einspruch erhoben werden kann. Sie werden auch unter Umständen bei einem Antrag auf Einstellung der Zwangsmaßnahmen beraten, um Zeit für mögliche Entschuldungshilfen zu gewinnen.
Ziel ist immer die außergerichtliche Einigung zur Schuldenregulierung. Scheitern die außergerichtlichen Bemühungen hingegen, eröffnet das Verbraucherinsolvenzrecht die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung mittels gerichtlichen Verfahrens.

Wie können sich Betroffene auf eine Schuldnerberatung vorbereiten?
Wenn Sie sich um einen Termin bei einer der gemeinnützigen und kostenlosen Schuldnerberatungsstellen bemühen, ist leider regelmäßig mit langen, manchmal monatelangen Wartezeiten zu rechnen. Die meisten Beratungsstellen bieten deshalb neben den regulären Beratungsterminen so genannte Notfall- oder Kriseninterventionstermine und häufig auch telefonische Beratungszeiten an.
Vor dem ersten Beratungsgespräch ist es für die Beratungsstelle sehr hilfreich, wenn man sich bereits einen genauen Überblick über die monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen Einnahmen und Ausgaben verschafft, eine Liste der Gläubiger und deren Forderungen erstellt sowie die Papiere und Unterlagen nach Gläubigern sortiert hat. Dies ist allerdings keine zwingende Voraussetzung für den ersten Kontakt zur Beratungsstelle. Das erste Beratungsgespräch kann dann dazu dienen, gemeinsam mit dem Schuldnerberater die Entstehung und Entwicklung der Überschuldung nachzuvollziehen.

Was kann denn helfen, Überschuldung überhaupt zu vermeiden?
Überschuldung hat viele Ursachen, die nur zum Teil im persönlichen Bereich liegen. Arbeitslosigkeit als eine der Hauptursachen der Zahlungsfähigkeit privater Haushalte ist ein geselschaftliches Problem, das die Einzelnen nicht beeinflussen können. Dennoch gibt es gerade auf der Ebene der individuellen Gestaltungsspielräume wirksame Strategien, die bei der Überschuldungsprävention helfen können. Jeder sollte sich sehr gut überlegen, für was er Schulden macht - sind die Anschaffungen wirklich sinnvoll? Ein Auto beispielsweise kann notwendig sein, um die Arbeit zu erreichen, aber dazu muss es kein besonders großes oder teures Auto sein. Ein rationaler Umgang mit Konsum ist grundsätzlich ein wichtiger Punkt. Kleine Hilfen können hier beispielsweise sein, immer einen Einkaufszettel zu schreiben und im Geschäft nicht mehr mitzunehmen, als darauf steht. Kleider, Spielzeug und andere Gebrauchsgegenstände können Secondhand, auf Flohmärkten und über Annoncen gekauft und verkauft werden.
Ein weiterer Tipp: Insbesondere Frauen sollten nicht alles unterschreiben, was man ihnen vorlegt - beispielsweise eine Bürgschaft für die Geschäfte des Partners. Für Banken ist das "nur eine formale Angelegenheit". Doch das Kleingedruckte gibt oft eine andere Auskunft.
In der Schuldenlage sollte man dann in jedem Fall offen mit seiner Bank kommunizieren und nicht etwa aus Scham zu einer anderen Bank gehen und sich zu einer teuren Umschuldung verleiten lassen.

Mehr Tipps im Internet:
www.meine-schulden.de

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